Allgemeine Informationen

Standorte für Forschung und Ausbildung

Das IMPRS-GM-Programm findet an mehreren Standorten statt, da es vier verschiedene Einrichtungen miteinander vereint. Ihre Arbeitsplätze befinden sich an den Einrichtungen, bei denen Sie unter Vertrag stehen.
Das Koordinationsbüro befindet sich am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (MPIeth) in Halle (Saale). Ein großer Teil des Curriculums, einschließlich der regulären Kurse und Lehrmodule, findet ebenfalls am MPIeth statt, während die jährliche Spring School zwischen den beteiligten Einrichtungen wechselt.

Visa-Bestimmungen

EU-Bürger:innen
Sind Sie EU-Bürger:in, benötigen Sie kein Visum um nach Deutschland einzureisen. Außerdem brauchen Sie auch keine Aufenthaltsgenehmigung.

Nicht-EU-Bürger:innen aus EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz
Bürger:innen von EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz benötigen weder ein Visum noch eine Aufenhaltsgenehmigung, um nach Deutschland einzureisen oder hier zu arbeiten.
Bitte überprüfen Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Nicht-EU-Bürger:innen aus allen anderen Staaten
Bevor Sie nach Deutschland einreisen können, müssen Sie bei einer Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumantrags bis zu drei Monate dauern kann. Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie das richtige Visum beantragen, da es verschiedene Arten gibt. Die Art des Visums richtet sich immer nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland, z. B.

  • Doktorandenvisum (§ 16b Aufenthaltsgesetz)
  • Forschungsvisum (§ 18d Aufenthaltsgesetz)

Wenn Sie ein Visum beantragen, geben Sie bitte deutlich den Zweck Ihres Aufenthalts an:

  1. Als Doktorand:in sollten Sie nicht mit einem Touristenvisum einreisen, da dieses nach Ihrer Ankunft nicht in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden kann.
  2. Wir raten dringend davon ab, mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einzureisen. Sobald Sie in Deutschland sind, können Sie keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die eine Beschäftigung erlaubt.
  3. Wenn Sie einen Ehepartner haben und er/sie in Deutschland arbeiten möchte, sollten Sie dies in Ihrem Visumantrag angeben. In Deutschland ist es nicht möglich, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Weitere Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und der Hochschulrektorenkonferenz.

Unterstützung bei Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln

Die IMPRS kann bei der Beantragung von Visa nicht und bei Beantragung eines Aufenthaltstitels außerhalb von Halle nicht direkt behilflich sein. Diejenigen, die am MPI beschäftigt, aber an anderen Universitäten wie Leipzig oder Erlangen immatrikuliert sind, müssen sich mit dem International Office ihrer jeweiligen Universität in Verbindung setzen.

Studierende, die z. B. dem MPI angehören, in Halle immatrikuliert sind, aber ihren Wohnsitz in Berlin, Leipzig oder anderswo haben, müssen sich selbständig um die Beantragung eines Aufenthaltstitels kümmern.

Zur Redakteursansicht